Der Verein Ein Haus WOBA ist aufgrund seinem gemeinnützigen Zweck von der kantonalen Steuerverwaltung steuerbefreit worden. Spenden und Zuwendungen können damit gemäss den gesetzlichen Grundlagen steuerlich in Abzug gebracht werden. Die Zuwendungen müssen mindestens CHF 100.- erreichen und insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte resp. des steuerbaren Reingewinns nicht übersteigen.